Zur Immobilie
Die funktionelle 2-Zimmer-Wohnung mit schönem Südbalkon befindet sich im 2. Obergeschoss eines ca. 1961 erbauten, gepflegten Mehrfamilienhauses mit 9 Einheiten, ohne Aufzug, in absolut zentrums- und seenaher Wohnlage von Friedrichshafen, im Bereich Graf-Zeppelin-Haus/Schlosskirche, auf einem ca. 632 m² großen Grundstück.
Die Wohnung hat eine Wohnfläche von ca. 64 m² und verfügt neben dem Wohnzimmer mit Zugang auf den Südbalkon über ein Schlafzimmer, eine Küche, ein Duschbad und ein WC.
Besonderheit der Wohnung ist der aus dem Schlafzimmer über eine Treppe erreichbare, zur Wohnung gehörige, ca. 10 m² große, ausgebaute Raum im Dachgeschoss. Der Ausbau wurde durch die Miteigentümer genehmigt. Ob zusätzlich eine Baugenehmigung vorliegt, ist nicht bekannt.
Zur gemeinschaftlichen Nutzung stehen im Untergeschoss ein Trockenraum sowie ein Fahrradabstellraum zur Verfügung.
Die Pflege der Außenanlagen sowie die Treppenhausreinigung wird von einem Hausmeisterdienst erledigt.
Die monatliche Hausgeldzahlung inkl. der Vorauszahlung für Heizung/Warmwasser und Hausmeisterservice beträgt derzeit € 197,--. Davon sind im Falle einer Vermietung ca. € 100,-- auf einen Mieter umlagefähig.
Auf dem Grundstück kann gegebenenfalls ein KFZ-Stellplatz angemietet werden.
Bei Bedarf kann in einem ca. 2000 errichteten Mehrfamilienhaus in ca. 500 m Fußweg-Entfernung zusätzlich ein großer Garagenplatz für € 30.000,-- angekauft werden.
Die Wohnung steht leer und kann nach Vereinbarung übernommen werden.
Die Wohnung verfügt im Wesentlichen noch über die Erstausstattung. Dies gilt u. a. für die Fenster sowie die Elektrik.
Das Duschbad wurde zwischenzeitlich modernisiert.
- Nutzungsart
- Wohnen
- Baujahr lt. Energieausweis
- 1961
- Endenergieverbrauch
- 155 kWh/(m²a)
- Energieausweis
- Verbrauchsausweis
- Energieausweis gültig bis
- 08.06.2028
- Energieeffizienzklasse
- E
- wesentlicher Energieträger
- Gas
Dieses Inserat stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags dar, sondern dient ausschließlich der Information und Kontaktanbahnung.
Eine Kontaktanfrage über Telefon, E-Mail oder Kontaktformular ist unverbindlich und begründet für sich genommen noch keinen Maklervertrag und keine Provisionspflicht.
Ein provisionspflichtiger Maklervertrag kommt erst zustande, wenn der Interessent nach gesondertem Hinweis auf die Provisionspflicht und die Vertragsbedingungen ausdrücklich oder in Textform erklärt, die Maklerleistung provisionspflichtig in Anspruch nehmen zu wollen.




























